Sitzungsprotokoll 2024-01-31
Fachschaftsversammlung
Sitzungsdatum: 31.01.2024
Sitzungsbeginn: 19:08 Uhr
Anwesend Lukas (Protokoll), Sören (Leitung), Phibs, Alex, Michelle, Tim, Cleo
Tagesordnung
Begrüßung
Sören begrüßt alle anwesende Personen zur Sitzung.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt und es wurde ordnungsgemäß per Aushang eingeladen. Die Sitzung stimmt der vom Fachschaftsvorstand vorgeschlagenen Sitzungsleitung Sören Finna einstimmig zu.
Berichte:
Es gibt keine Berichte.
Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde angenommen.
TOPs:
TOP 1: Erneuter Beschluss über den Haushaltsplan der Fachschaft Physik
- Haushaltsplan für das neue Haushaltsjahr:
- Büro Material 508,75 €: Verbrauchsmaterial Drucker, Namensschilder, Archivkartons/Boxen, Schreibmaterialien, Telefonrechnungen
- BGA/EDV 1160 €: Bürostuhl, Beamer, PC Peripherie, Tisch Sumpf, Megaphon, Kabelmaterial, Uhr, Einheitliche Teller/Besteck/Gläser (für Veranstaltungen)
- Reisekosten 1300 €: Zapf Kiel, Zapf Mainz, Stumeta, KVV Tickets O-Phhase, Teambuilding-/exkursion
- Erstiinfo 1300 €: Exkursionen O-Phase
- Sonstige Ausgaben, Öffentlichkeitsarbeit 0€
Abstimmung: Die Fachschaft Physik bestätigt den genannten Teilhaushalt für das HHJ 2024/25. Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
TOP 2: Änderung der Fachschaftsordnung
Änderungssatzung der Fachschaftssitzung:
Satzung zur Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Aufgrund von § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Karlsruher Institut für Technologie (KIT-Gesetz – KITG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GBl. S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze vom 15.11.2022 (GBl. S. 585), i.V.m. § 65a Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) in der Fassung vom 01.01.2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften vom 07.02.2023 (GBl. S. 26, 43), sowie § 28 Abs. 2 S. 3 der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vom 17.01.2024 (Amtliche Bekanntmachung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Nr. 01 vom 19.01.2024) hat das Studierendenparlament der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) am xx.xx.2024 folgende Satzung zur Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 26.09.2016 (Amtliche Bekanntmachung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Nr. 80 vom 26.09.2016) beschlossen, nachdem diese am xx.xx.2024 durch die Fachschaftsversammlung der Fachschaft Physik beschlossen wurde.
Das Präsidium des KIT hat in seiner Sitzung am xx.xx.2024 die vorliegende Satzung gemäß § 20 Abs. 2 KITG i.V.m. § 65b Abs. 6 S. 3 LHG genehmigt.
Artikel 1: Änderungen der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
§ 4 Abs. 7 der Fachschaftsordnung erhält folgende Fassung: „Die Fachschaftsversammlung muss mindestens sieben Tage im Voraus über den für alle Fachschaftsmitglieder offenen Mailverteiler einberufen werden.“
§ 4 Abs. 8 der Fachschaftsordnung erhält folgende Fassung: „Aufgaben: 1. Beschluss und Änderung der Fachschaftsordnung, 2. Genehmigung des Haushaltsplans der Fachschaft, 3. Einsetzen des Wahlleiters, 4. Bestätigung der Vertreter in der FSK, 5. Beschluss einer Neuwahl des Fachschaftsvorstands gemäß Absatz 12, 6. Erstellung des Wahlvorschlags zum Fachschaftsvorstand, 7. Wahl des Finanzreferenten sowie dessen Stellvertreter auf Vorschlag des Fachschaftsvorstands.“
§ 4 Abs. 13 der Fachschaftsordnung erhält folgende Fassung: „Das Protokoll muss innerhalb von zwei Wochen unter Berücksichtigung des Datenschutzes veröffentlicht werden.“
§ 5 Abs. 3 der Fachschaftsordnung erhält folgende Fassung: „Die Fachschaftssitzung wird vom Fachschaftsvorstand mit einer Frist von drei Werktagen über den für alle Fachschaftsmitglieder offenen Mailverteiler einberufen.“
§ 8 Abs. 1 der Fachschaftsordnung erhält folgende Fassung: „Die Fachschaftsversammlung wählt auf Vorschlag des Fachschaftsvorstands einen Finanzreferenten und einen Stellvertreter entsprechend § 5 (Fachschaftsfinanzerinnen) Abs. 1 S. 1 der Finanzordnung der Verfassten Studierendenschaft des KIT.“
§ 8 Abs. 9 der Fachschaftsordnung wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2: In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Kraft.
Abstimmung: Die Fachschaft Physik beschließt die Satzung zur Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik in der vorliegenden Fassung. Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
Sitzungsende: 19:11 Uhr